Ab Mai 2011 freier Zugang für Polen am deutschen Arbeitsmarkt

EU-Staatsangehörige haben innerhalb der Staatengemeinschaft das grundsätzliche Recht der freien Wohnort- und Arbeitsplatzwahl. Eine Arbeitserlaubnis wird nicht benötigt. Ehegatten und Kinder, die nicht selbst EU-Staatsangehörige sind, haben freien Zugang zum...