Der Einsatz von Pflegekräften aus Osteuropa ist nicht auf der Grundlage einer Saisonarbeit möglich. Über die Bundesagentur für Arbeit ist zwar die Vermittlung von Haushaltshilfen vorgesehen (ähnlich der Vermittlung von Saisonarbeitern). Diese dürfen jedoch nicht als Pfleger eingesetzt werden.
Hier weitere Informationen zum Thema Pflegekräfte aus Osteuropa. Dort finden Sie auch eine Abgrenzung zu Haushaltshilfen.
In der Praxis werden die Pflegerinnen meist im Rahmen von Dienstleistungsverträgen mit Firmen aus Osteuropa eingesetzt. Durch diese „kaufen“ die zu Pflegenden bzw. deren Angehörige die Dienstleistung Pflege bei dafür zugelassenen Unternehmen in Osteuropa ein. Vereinzelt finden sich auch Verträge mit allein- selbstständigen Polen, Rumäninnen, Bulgarinnen usw., wobei diese rechtlich umstritten sind, u.a. kann hier das Poroblem der Scheinselbstständigkeit auftreten.