Für die Beschäftigung von Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen gelten Mindestlöhne. Diese Tarife werden zwischen dem deutschen Hausfrauen-Bund und der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten
des jeweiligen Bundeslandes geschlossen. Je nach Bundesland ist die Höhe unterschiedlich. Derzeit schwankt sie zwischen ca. 1050 Euro und 1350 Euro Bruttomonatsgehalt.

Wichtig: Die Angaben gelten nicht für Pflegekräfte, da Haushaltshilfen keine Pflegedienstleistungen übernehmen dürfen.
In Baden-Württemberg sind für Haushaltshilfen mindestens 1.267,00 Euro im Monat vorgeschrieben, in Bayern 1.243,47 Euro. Für das deutlich ärmere Berlin gilt ein Mindestlohn von 1.309,00 Euro (seit dem 01.01.2009), genauso ist die Lage in Brandenburg. In Bremen ist der Brutto-Mindestlohn mit 1.065,00 im Bundesvergleich am geringsten. Für Hamburg gelten 1.307,00 Euro, in Hessen sind es 1.261,00 Euro und in Mecklenburg-Vorpommern 1.174,00 Euro.

Niedersachsen hat mit 1.327,00 einen relativ hohen Mindestlohn, genauso wie Nordrhein-Westfalen mit 1.333,00 Euro monatlich. In Rheinland-Pfalz und dem benachbarten Saarland gelten jeweils 1.261,00 Euro als Untergrenze, für Sachsen und Sachsen-Anhalt hingegen 1.342.00 Euro.

In Schleswig-Holstein muss eine Haushaltshilfe mindestens 1.174,00 Euro monatlich erhalten, in Thüringen jedoch 1.342,00.

Quelle: Angaben der Bundesanstalt für Arbeit, Stand Mai 2009. Angaben ohne Gewähr.

Der Mindestlohn für Haushaltshilfen ind Haushalten mit Pflegebedürftigen kann also deutlich voneinander abweichen. Auffällig ist, dass der höchste Mindestlohn für ostdeutsche Bundesländer gilt, in denen das Lohnniveau in der Regel niedriger ist als im Westen.