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	<title>Saisonarbeit Informationen &#187; Bundesanstalt für Arbeit</title>
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	<description>Infos zur Saisonarbeit und Vermittlung von Saisonarbeitern. Diese werden als Erntehelfer, als Saisonkräfte in Hotel und Gastronomie oder als Haushaltshilfen / Pflegekräfte eingesetzt.</description>
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		<title>Mindestlohn für Haushaltshilfen</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 13:30:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesanstalt für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltshilfen]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die Beschäftigung von Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen gelten Mindestlöhne. Diese Tarife werden zwischen dem deutschen Hausfrauen-Bund und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten des jeweiligen Bundeslandes geschlossen. Je nach Bundesland ist die Höhe unterschiedlich. Derzeit schwankt sie zwischen ca. 1050 Euro und 1350 Euro Bruttomonatsgehalt. Wichtig: Die Angaben gelten nicht für Pflegekräfte, da Haushaltshilfen keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Beschäftigung von Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen gelten Mindestlöhne. Diese Tarife werden zwischen dem deutschen <strong>Hausfrauen-Bund</strong> und der <strong>Gewerkschaft<br />
Nahrung-Genuss-Gaststätten</strong> des jeweiligen Bundeslandes geschlossen. Je nach Bundesland ist die Höhe unterschiedlich. Derzeit schwankt sie zwischen ca. 1050 Euro und 1350 Euro Bruttomonatsgehalt.</p>
<p>Wichtig: Die Angaben gelten <strong>nicht für Pflegekräfte</strong>, da Haushaltshilfen keine Pflegedienstleistungen übernehmen dürfen.<br />
In <strong>Baden-Württemberg</strong> sind für Haushaltshilfen mindestens 1.267,00 Euro im Monat vorgeschrieben, in <strong>Bayern</strong> 1.243,47 Euro. Für das deutlich ärmere Berlin gilt ein Mindestlohn von<strong> 1.309,00</strong> Euro (seit dem 01.01.2009), genauso ist die Lage in <strong>Brandenburg</strong>. In <strong>Bremen</strong> ist der Brutto-Mindestlohn mit 1.065,00 im Bundesvergleich am geringsten. Für <strong>Hamburg</strong> gelten 1.307,00 Euro, in <strong>Hessen</strong> sind es 1.261,00 Euro und in <strong>Mecklenburg-Vorpommern</strong> 1.174,00 Euro.</p>
<p><strong>Niedersachsen</strong> hat mit 1.327,00 einen relativ hohen Mindestlohn, genauso wie <strong>Nordrhein-Westfalen</strong> mit   1.333,00 Euro monatlich. In <strong>Rheinland-Pfalz</strong> und dem benachbarten <strong>Saarland</strong> gelten jeweils 1.261,00 Euro als Untergrenze, für <strong>Sachsen</strong> und<strong> Sachsen-Anhalt</strong> hingegen 1.342.00 Euro.</p>
<p>In <strong>Schleswig-Holstein</strong> muss eine Haushaltshilfe mindestens 1.174,00 Euro monatlich erhalten, in <strong>Thüringen</strong> jedoch 1.342,00.</p>
<p>Quelle: Angaben der <a title="Bundesanstalt für Arbeit" href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesanstalt für Arbeit</a>, Stand Mai 2009. Angaben ohne Gewähr.</p>
<p>Der Mindestlohn für Haushaltshilfen ind Haushalten mit Pflegebedürftigen kann also deutlich voneinander abweichen. Auffällig ist, dass der höchste Mindestlohn für ostdeutsche Bundesländer gilt, in denen das Lohnniveau in der Regel niedriger ist als im Westen.</p>
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