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Ab Mai 2011 freier Zugang für Polen am deutschen Arbeitsmarkt

Mittwoch, 07. Juli 2010

EU-Staatsangehörige haben innerhalb der Staatengemeinschaft das grundsätzliche Recht der freien Wohnort- und Arbeitsplatzwahl. Eine Arbeitserlaubnis wird nicht benötigt. Ehegatten und Kinder, die nicht selbst EU-Staatsangehörige sind, haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, wenn sie im Haushalt des in Deutschland aufenthaltsberechtigten EU-Staatsangehörigen leben. Diese Regelungen gelten auch für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR: Norwegen, Island, Liechtenstein) und die Schweiz.

Fristen für die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland

EU-Staatsangehörigen der zum 1. 5. 2004 bzw. 1.1.2007 der Europäischen Union beigetretenen Staaten (mit Ausnahme Malta und Zypern) wird der freie Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erst nach einer dreiphasigen, insgesamt siebenjährigen Übergangsfrist eröffnet. Diese, in den Beitrittsverträgen verankerte Übergangsregelung endet für Staatsangehörige aus Polen, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowenien, der Tschechischen und Slowakischen Republik am 30. April 2011 und für bulgarische und rumänische Arbeitnehmer spätestens am 31. Dezember 2013.

Während dieser Übergangszeit dürfen Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten eine Beschäftigung grundsätzlich nur mit einer Arbeitsgenehmigung der Agentur für Arbeit ausüben und von Arbeitgebern nur beschäftigt werden, wenn sie eine solche Genehmigung besitzen (§ 284 Abs. 1 SGB III).

Quelle: Arbeitsagentur, Arbeitsmarkt 2009

Durch den Wegfall dieser Beschränkungen für diverse mittel- und osteuropäische Staaten wird das Vermittlungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit für Saisonarbeitskräfte an Bedeutung verlieren bzw. vermutlich nur noch für Saisonarbeiter aus Bulgarien und Rumänien Anwendung finden – bis auch für diese beiden Staaten die rechtlichen Barrieren wegfallen.

Pflegekräfte aus Osteuropa – keine Saisonarbeit

Mittwoch, 20. Januar 2010

Der Einsatz von Pflegekräften aus Osteuropa ist nicht auf der Grundlage einer Saisonarbeit möglich. Über die Bundesagentur für Arbeit ist zwar die Vermittlung von Haushaltshilfen vorgesehen (ähnlich der Vermittlung von Saisonarbeitern). Diese dürfen jedoch nicht als Pfleger eingesetzt werden.

Hier weitere Informationen zum Thema Pflegekräfte aus Osteuropa. Dort finden Sie auch eine Abgrenzung zu Haushaltshilfen.

In der Praxis werden die Pflegerinnen meist im Rahmen von Dienstleistungsverträgen mit Firmen aus Osteuropa eingesetzt. Durch diese “kaufen” die zu Pflegenden bzw. deren Angehörige die Dienstleistung Pflege bei dafür zugelassenen Unternehmen in Osteuropa ein. Vereinzelt finden sich auch Verträge mit allein- selbstständigen Polen, Rumäninnen, Bulgarinnen usw., wobei diese rechtlich umstritten sind, u.a. kann hier das Poroblem der Scheinselbstständigkeit auftreten.

Mindestlohn für Haushaltshilfen

Montag, 20. Juli 2009

Für die Beschäftigung von Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen gelten Mindestlöhne. Diese Tarife werden zwischen dem deutschen Hausfrauen-Bund und der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten
des jeweiligen Bundeslandes geschlossen. Je nach Bundesland ist die Höhe unterschiedlich. Derzeit schwankt sie zwischen ca. 1050 Euro und 1350 Euro Bruttomonatsgehalt.

Wichtig: Die Angaben gelten nicht für Pflegekräfte, da Haushaltshilfen keine Pflegedienstleistungen übernehmen dürfen.
In Baden-Württemberg sind für Haushaltshilfen mindestens 1.267,00 Euro im Monat vorgeschrieben, in Bayern 1.243,47 Euro. Für das deutlich ärmere Berlin gilt ein Mindestlohn von 1.309,00 Euro (seit dem 01.01.2009), genauso ist die Lage in Brandenburg. In Bremen ist der Brutto-Mindestlohn mit 1.065,00 im Bundesvergleich am geringsten. Für Hamburg gelten 1.307,00 Euro, in Hessen sind es 1.261,00 Euro und in Mecklenburg-Vorpommern 1.174,00 Euro.

Niedersachsen hat mit 1.327,00 einen relativ hohen Mindestlohn, genauso wie Nordrhein-Westfalen mit 1.333,00 Euro monatlich. In Rheinland-Pfalz und dem benachbarten Saarland gelten jeweils 1.261,00 Euro als Untergrenze, für Sachsen und Sachsen-Anhalt hingegen 1.342.00 Euro.

In Schleswig-Holstein muss eine Haushaltshilfe mindestens 1.174,00 Euro monatlich erhalten, in Thüringen jedoch 1.342,00.

Quelle: Angaben der Bundesanstalt für Arbeit, Stand Mai 2009. Angaben ohne Gewähr.

Der Mindestlohn für Haushaltshilfen ind Haushalten mit Pflegebedürftigen kann also deutlich voneinander abweichen. Auffällig ist, dass der höchste Mindestlohn für ostdeutsche Bundesländer gilt, in denen das Lohnniveau in der Regel niedriger ist als im Westen.

Saisonarbeit als Erntehelfer

Montag, 27. April 2009

Eine weitere Möglichkeit, als Saisonarbeiter zu arbeiten, ist eine Tätigkeit als Erntehelfer. Als Erntehelfer werden üblicherweise solche Arbeitnehmer bezeichnet, die saisonale Hilfstätigkeiten in der Landwirtschaft ausüben. Das kann die Mithilfe bei der Ernte sein, etwa von Spargel, Erdbeeren und Äpfeln. Doch geht der Erntehelfer-Begriff darüber hinaus.

Erntehelfer können – so eine etwas weiter gefasste Definition – das ganze Jahr über als Unterstützung von Landwirten oder auch Winzern hinzugezogen werden, soweit der Einsatz zeitlich begrenzt ist. Unbegrenzte Tätigkeiten entsrpechen  dann eher dem Arbeitsprofil eines klassischen Landwirtschaftsarbeiters.

Da der Bedarf an Erntehelfern in Deutschland regelmäßig nicht über den regulären Arbeitsmarkt gedeckt werden kann , da das Lohnniveau sehr niedrig ist, findet traditionell eine Anwerbung von Saisonarbeitern in Osteuropa statt. Diese werden als Erntehelfer im gesamten Bundesgebiet eingesetzt, wobei die Gebiete, in denen intensiver Anbau stattfindet, eine höheren Anteil von osteuropäischen Erntehelfern einsetzen. Diese Gebiete sind oft auch ohnehin strukturell bevorzugt, anders ausgedrückt ist das allgemeine Lohnniveau dort höher, womit die Beschäftigung lokaler Kräfte noch schwerer fällt.

Die Vermittlung osteuropäischer Saisonarbeiter als Erntehelfer erfolgte in der Vergangenheit unter Bedingungen, die nicht immer mit den Gesetzen im Einklang standen. Für viele Personalvermittler ist der Sektor zum einen zu unattraktiv, zum anderen wird – nicht zu Unrecht – die Problematik einer Aktivität in zwei sehr unterschiedlichen Kulturkreisen als kompliziert angesehen.

Saisonarbeiter

Sonntag, 15. Februar 2009

Die Möglichkeit der Saisonarbeit ist für die deutsche Wirtschaft unerlässlich. Saisonarbeiter werden vor allem in der Landwirtschaft und im gastronomischen Bereich und Hotelsektor gebraucht.

Saisonarbeiter arbeiten – wie es der Name ja schon andeutet – saisonal. Sie sind also nicht genzjährig beschäftigt, wobei Saison hier wenige Wochen bis hin zu nahezu ein ganzes Jahr bedeuten kann. Erntehelfer in der Landwirtschaft oder Helfer bei der Weinlese werden meist nur wenige Wochen benötigt. Hotels brauchen Saisonarbeiter dafür um so länger, wobei es hier auch starke saisonale Unterschiede gibt.

Hotels in Feriengebieten, die nur im Hochsommer besucht werden, brauchen die Saisonarbeiter nur in dieser Zeit. Hotels in Großstädten haben evtl. ganzjährig ein gleichmäßiges Gästeaufkommen und stellen Saisonarbeiter ein, um ihre Stammbelegschaft zu entlasten bzw. dieser den üblichen Jahresurlaub  zu garantieren.

Ein ingesamt also recht vielfältiges Gebiet, diese Saisonarbeit. Dies soll mit dieser Website einmal aus verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden.