AVGS auch für Saisonarbeit

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitslose mit diversen Maßnahmen bei der Jobsuche. Ein Instrument ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der den Vermittlungsgutschein abgelöst hat. Seit 2013 kann hiermit jedoch nur noch dann ein privater Arbeitsvermittler genutzt werden, wenn dieser eine Zertifizierung vorweisen kann. Dadurch sind zahlreiche kleine Vermittler aus dem Markt gedrängt worden.

AVGS auch bei Saisonarbeit

Was viele nicht wissen: auch eine Vermittlung in eine Saisonbeschäftigung ist über den AVGS abrechenbar. Mancher Personalvermittler hat sich hierauf sogar spezialisiert, da regelmäßig neue Vakanzen auftreten und gefüllt werden müssen. Voraussetzung ist hierbei eine vereinbarte Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten. Der eingesetzte Arbeitsvermittler erhält für die Vermittlung eine reduzierte Vermittlungsgebühr, wenn die tatsächliche Beschäftigungsdauer weniger als sechs Monate betragen sollte.

Kindergeld für Saisonarbeiter aus der EU

Der Gerichtshof der Europäischen Union  (EUGH) hat eine beachtenswerte Entscheidung getroffen und zwei polnischen Saisonarbeitern Recht gegeben. Danach haben Saisonarbeiter aus einem EU-Mitgliedsstaat Anrecht auf den Bezug von deutschem Kindergeld für ihre Kinder, selbst wenn diese nicht in Deutschland leben.

Ein polnischer Saisonarbeiter, der beispielsweise zwei Kinder hat, die in Polen leben, hat grundsätzlich einen Anspruch auf (Stand 2012) Euro 184,- pro Monat und Kind für den Zeitraum, in dem er in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig war – dieser Status muss individuell beantragt werden. Vergleichbare Leistungen, die er in Polen erhält, müssen hiermit jedoch verrechnet werden.

Es ist nach der EUGH-Entscheidung irrelevant, ob der Arbeitnehmer oder sein Kind / seine Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland oder im Ausland haben.

Durch diese Entscheidung wird sich das Einkommen der Saisonarbeiter, die in Deutschland tätig sind und in ihren Heimatländern Kinder haben, merklich erhöhen. Da die meisten Saisonarbeitskräfte typischerweise aus Osteuropa (Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien) stammen und die dortigen Sozialsysteme kaum dem deutsche Kindergeld Vergleichbares zu bieten haben, bedeutet die Entscheidung einen satten Gehaltssprung. Saisonarbeit wird dadurch deutlich attraktiver!

Bis die Entscheidung in der Praxis der deutschen Behörden Einzug genommen hat, dürfte es noch etwas dauern, daher macht es für Saisonarbeiter aus dem EU-Ausland Sinn, sich hier selbstständig zu informieren, auf die zuständigen Finanzbehörden zuzugehen und nicht auf diese finanzielle Leistung zu verzichten.

Saisonarbeit als Animateur

Arbeiten, wo andere Urlaub machen: Der Job des Animateurs ermöglicht dies! Animateure werden in allen größeren Hotels gebraucht, um die Gäste zu betreuen. Je nach Ausrichtung des Hotels (Familienhotel, Single-Club, Älteres Publikum, Wellness & Sporthotel) unterscheiden sich die Anforderungen. Normalerweise ist eine Mischung aus sportlichen Angeboten und im weiteren Sinne “kulturellen” Angeboten gefragt. Daneben kümmern sich manche Animateure auch teilweise oder ganztags um die Kinder der Urlauber.

Job als Animateur – beliebt bei jungen Leuten

Für Deutsche bzw, deutschsprachige Animateure sind logischerweise die Hauptreiseziele der deutschen Touristen gleichzeitig die beliebtesten Arbeitsorte. Spitzenreiter sind regelmäßig Österreich, Italien und Spanien. In den Sommermonaten werden auch Reisen nach Griechenland, Ägypten, Portugal und praktisch alle weiteren europäischen Mittelmeerstaaten gebucht. Hier finden Sie eine Stellenausschreibung fü einen Job als Animateur in Griechenland. Wer als Animateur neben deutschen und – zwingend erforderlich – englischen Sprachkenntnissen weitere Fremdsprachen beherrscht, der steigert damit seine Chancen auf einen der begehrten Animationsjobs. Gerade junge Menschen, die einen familiären Hintergrund in den Urlaubsländern haben, sind bei den Animationsfirmen äußerst begehrt.

In der Regel arbeiten die Animateure nicht direkt für das Hotel, sondern sind bei einer solchen Animationsfirma angestellt. Diese sichert auch das Training, das vor Beginn der Saison – meist als Crashkurs am späteren Arbeitsort – zu absolvieren ist. Vorteilhaft sind neben Sprachkenntnissen auch nachweisbare sportliche Qualifikationen (insbesondere im Schwimmen) sowie Grundkenntnisse in der Ersten Hilfe. Altersgrenzen gibt es auch – je nach Arbeitgeber kann man mit 30 bis 32 Jahren schon zu alt für den Animateursjob sein. Die Volljährigkeit ist jedoch eine zwingende Voraussetzung.

Saisonarbeit in Deutschland 2011

Auch im nächsten Jahr wird eine Saisonarbeit in Deutschland für viele Menschen eine begehrte Tätigkeit sein. Insbesondere Saisonarbeiter aus Polen, Ungarn, Rumänien und Bulgarien strömten in den vergangenen Jahren in großer Zahl in die Zentren der deutschen Agrarwirtschaft, um dort für einige Wochen oder Monate der Saisonarbeit nachzugehen. Die für osteuropäische Verhältnisse attraktiven Löhne zogen immer wieder motivierte Arbeitnehmer an. Doch 2011 treten einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die auch Auswirkungen auf die Saisonarbeit in Deutschland haben dürften.

Ist eine deutsche Landwirtschaft ohne osteuropäische Erntehelfer überhaupt denkbar? Vermutlich nicht, denn trotz eines zunehmenden maschinellen Einsatzes ist bei der Ernte von Spargel, Erdbeeren, Niederstamm-Obstbau oder Streuobst ein Verzicht auf manuelle Hilfe nicht denkbar. Saisonarbeit wird es in Deutschland also auch 2011 in ausreichendem Maße geben. Aber kommen auch genügend Saisonarbeiter in den Westen?

In 2011 fallen für die Staaten, die 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, Einschränkungen bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit weg. Arbeitssuchende aus Polen, aber auch Tschechen, Ungarn und weitere dürfen dann in Deutschland genehmigungsfrei jede Stelle annehmen. Bisher war das nicht möglich, wobei für den Bereich Saisonarbeit besondere Regelungen galten – zum Vorteil der deutschen Landwirtschaft, der deutschen Gastronomie und weitere Sektoren, die in den Genuß kamen, das Saisonarbeitverfahren der Bundesagentur für Arbeit anwenden zu dürfen. Doch damit ist jetzt Schluß – lediglich für Saisonarbeiter aus Rumänien und Bulgarien sowie für Kräfte aus bestimmten Staaten aus dem Nicht-EU-Raum (derzeit nur für Kroatien angewandt) findet das Saisonarbeitsverfahren der Arbeitsagentur weiterhin Anwendung.

Diese neue Gesetzeslage macht eine Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer 2011 für die bisher in Deutschland so zahlreich vertretenen Polen uninteressanter. Natürlich werden auch weiterhin Saisonarbeiter aus diesen Staaten nach Deutschland kommen, doch werden viele (insbesondere solche mit deutschen Sprachkenntnissen) auch andere Stellen finden können, die deutlich besser bezahlt sind. Auch wird die Gefahr zunehmen, dass Saisonarbeiter zwar auf ihrer Arbeit in Deutschland wie geplant beginnen, dann aber nach wenigen Wochen etwas lukrativeres gefunden haben und  den Landwirt mit seiner Arbeit alleine lassen. Durch den harten Wettbewerb ist in der deutschen Landwirtschaft nur ein sehr geringes Lohnniveau anzutreffen, weshalb die Saisonarbeit für deutsche Arbeitnehmer oft als wenig attraktiv angesehen wird – und zudem körperlich sehr anstrengend sein kann.

Saisonarbeit-Erfahrungen: Saisonarbeiter berichten

Wir möchten alle Saisonarbeiter einmal aufrufen, über Ihre persönlichen Erfahrungen mit der Saisonarbeit zu berichten. Waren Sie in den letzten Jahren als Saisonarbeiter tätig? In welchem Bereich? Egal ob Saisonarbeit in der Schweiz, als Erntehelfer bei der Spargelernte oder als Saisonkraft in Hotels : Berichten Sie hier als Kommentar von Ihren Erfahrungen. So profitieren alle Leser davon.

Natürlich können Sie das in anonymer Form tun, wir behalten uns jedoch vor, beleidigende oder sinnlose Erfahrungsberichte über Ihre Tätigkeit als Saisonarbeiter zu löschen. Alle Berichte werden zudem erst nach einer redaktionellen Prüfung freigegeben.

Was interessiert uns und die Leser von Saisonarbeit.biz am meisten?

Sie sollten kurz skizzieren, wann Sie wo und in welcher Branche gearbeitet haben. Was waren Ihre Aufgaben? Wie sahen die Arbeitszeiten aus? Wenn Sie möchten, können Sie auch angeben, wie hoch Ihr Lohn als Saisonarbeiter ausgefallen ist. Und zuletzt könnten Sie mit einem kleinen Fazit abschließen: Hat Ihnen die Arbeit gefallen? Was haben Sie gelernt? Würden Sie es noch einmal machen? Oder haben Sie vielleicht sehr schlechte Erfahrungen gesammelt, sind beleidigt oder um Ihre Geld betrogen worden?

Wir würden uns über eine rege Teilnahme an diesem kleinen Projekt freuen – je mehr Saisonarbeit-Erfahrungen wir hier sammeln können, um so mehr Saisonarbeiter werden davon profitieren. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Ab Mai 2011 freier Zugang für Polen am deutschen Arbeitsmarkt

EU-Staatsangehörige haben innerhalb der Staatengemeinschaft das grundsätzliche Recht der freien Wohnort- und Arbeitsplatzwahl. Eine Arbeitserlaubnis wird nicht benötigt. Ehegatten und Kinder, die nicht selbst EU-Staatsangehörige sind, haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, wenn sie im Haushalt des in Deutschland aufenthaltsberechtigten EU-Staatsangehörigen leben. Diese Regelungen gelten auch für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR: Norwegen, Island, Liechtenstein) und die Schweiz.

Fristen für die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland

EU-Staatsangehörigen der zum 1. 5. 2004 bzw. 1.1.2007 der Europäischen Union beigetretenen Staaten (mit Ausnahme Malta und Zypern) wird der freie Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erst nach einer dreiphasigen, insgesamt siebenjährigen Übergangsfrist eröffnet. Diese, in den Beitrittsverträgen verankerte Übergangsregelung endet für Staatsangehörige aus Polen, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowenien, der Tschechischen und Slowakischen Republik am 30. April 2011 und für bulgarische und rumänische Arbeitnehmer spätestens am 31. Dezember 2013.

Während dieser Übergangszeit dürfen Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten eine Beschäftigung grundsätzlich nur mit einer Arbeitsgenehmigung der Agentur für Arbeit ausüben und von Arbeitgebern nur beschäftigt werden, wenn sie eine solche Genehmigung besitzen (§ 284 Abs. 1 SGB III).

Quelle: Arbeitsagentur, Arbeitsmarkt 2009

Durch den Wegfall dieser Beschränkungen für diverse mittel- und osteuropäische Staaten wird das Vermittlungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit für Saisonarbeitskräfte an Bedeutung verlieren bzw. vermutlich nur noch für Saisonarbeiter aus Bulgarien und Rumänien Anwendung finden – bis auch für diese beiden Staaten die rechtlichen Barrieren wegfallen.

Saisonarbeit bei der Spargelernte

Jährlich werden in der Zeit April bis Juni viele fleißige Hände benötigt. Es ist Spargelzeit! Der beliebte Spargel ist klassischerweise ohne Saisonarbeit, also Saisonarbeiter und Erntehelfer aus Polen, Rumänien oder Bulgarien für die Spargelernte, nicht anzubauen, eine Ernte mit ihrem hohen manuellen Einsatz nicht zu bewerkstelligen. Aber auch viele junge und ältere deutsche Arbeitnehmer verdienen sich hier den ein oder anderen Euro dazu. Leider aber nicht genug, trotz der hohen Arbeitslosenzahlen.

Man sollte aber wissen: Spargel zu ernten ist körperlich eine sehr anstrengende Tätigkeit. Wer Rückenprobleme hat oder aus sonstigen Gründen nicht über einen längeren Zeitraum knienend oder bückend arbeiten kann, sollte sich vielleicht bessere eine andere Beschäftigung suchen.

Da Spargel mit der Zeit immer populärer wurde, stieg auch der Bedarf an Saisonarbeitern, die den Spargel-Bauern unterstützen. Möglicherweise ist jetzt jedoch ein Höhepunkt erreicht, aber auf dem hohen Niveau, also bei der großen Nachfrage nach Saisonarbeitern, wird man langfristig nicht auf die Saisonarbeiter aus Polen, Rumänien und Bulgarien verzichten können.

Pflegekräfte aus Osteuropa – keine Saisonarbeit

Der Einsatz von Pflegekräften aus Osteuropa ist nicht auf der Grundlage einer Saisonarbeit möglich. Über die Bundesagentur für Arbeit ist zwar die Vermittlung von Haushaltshilfen vorgesehen (ähnlich der Vermittlung von Saisonarbeitern). Diese dürfen jedoch nicht als Pfleger eingesetzt werden.

Hier weitere Informationen zum Thema Pflegekräfte aus Osteuropa. Dort finden Sie auch eine Abgrenzung zu Haushaltshilfen.

In der Praxis werden die Pflegerinnen meist im Rahmen von Dienstleistungsverträgen mit Firmen aus Osteuropa eingesetzt. Durch diese “kaufen” die zu Pflegenden bzw. deren Angehörige die Dienstleistung Pflege bei dafür zugelassenen Unternehmen in Osteuropa ein. Vereinzelt finden sich auch Verträge mit allein- selbstständigen Polen, Rumäninnen, Bulgarinnen usw., wobei diese rechtlich umstritten sind, u.a. kann hier das Poroblem der Scheinselbstständigkeit auftreten.

Mindestlohn für Haushaltshilfen

Für die Beschäftigung von Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen gelten Mindestlöhne. Diese Tarife werden zwischen dem deutschen Hausfrauen-Bund und der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten
des jeweiligen Bundeslandes geschlossen. Je nach Bundesland ist die Höhe unterschiedlich. Derzeit schwankt sie zwischen ca. 1050 Euro und 1350 Euro Bruttomonatsgehalt.

Wichtig: Die Angaben gelten nicht für Pflegekräfte, da Haushaltshilfen keine Pflegedienstleistungen übernehmen dürfen.
In Baden-Württemberg sind für Haushaltshilfen mindestens 1.267,00 Euro im Monat vorgeschrieben, in Bayern 1.243,47 Euro. Für das deutlich ärmere Berlin gilt ein Mindestlohn von 1.309,00 Euro (seit dem 01.01.2009), genauso ist die Lage in Brandenburg. In Bremen ist der Brutto-Mindestlohn mit 1.065,00 im Bundesvergleich am geringsten. Für Hamburg gelten 1.307,00 Euro, in Hessen sind es 1.261,00 Euro und in Mecklenburg-Vorpommern 1.174,00 Euro.

Niedersachsen hat mit 1.327,00 einen relativ hohen Mindestlohn, genauso wie Nordrhein-Westfalen mit 1.333,00 Euro monatlich. In Rheinland-Pfalz und dem benachbarten Saarland gelten jeweils 1.261,00 Euro als Untergrenze, für Sachsen und Sachsen-Anhalt hingegen 1.342.00 Euro.

In Schleswig-Holstein muss eine Haushaltshilfe mindestens 1.174,00 Euro monatlich erhalten, in Thüringen jedoch 1.342,00.

Quelle: Angaben der Bundesanstalt für Arbeit, Stand Mai 2009. Angaben ohne Gewähr.

Der Mindestlohn für Haushaltshilfen ind Haushalten mit Pflegebedürftigen kann also deutlich voneinander abweichen. Auffällig ist, dass der höchste Mindestlohn für ostdeutsche Bundesländer gilt, in denen das Lohnniveau in der Regel niedriger ist als im Westen.

Erntehelfer aus Osteuropa

Die Erntesaison 2009 läuft auf Hochtouren. Erntehelfer unterstützen die Landwirte beim Einbringen der Frucht von Norddeutschland bis Süddeutschland, vom Niederrhein bis nach Brandenburg. Auch im Jahr 2009 sind Erntehelfer unerlässlich, denn ein Großteil der Arbeit lässt sich nur manuell bewerkstelligen. Diese Art der Saisonarbeit bietet auch vielen Arbeitslosen eine willkommene Aufgabe, die Bundesagentur für Arbeit ist hier sehr aktiv und vermittelt oft hochmotivierte Kräfte direkt in die Betriebe.

Doch der Bedarf an Saisonarbeitern kann auf diese Weise nur teilweise gedeckt werden. Schließlich ist der Beruf des Erntehelfer ein äußerst anstrengender, so dass beim ein oder anderen rasch das Interesse an einer solchen Arbeit nachlässt. Deshalb werden seit mehreren Jahrzehnten Erntehelfer aus Osteuropa angeworben. Gerade Polen gehören feste zur deutschen Landwirtschaft dazu, langjährige Partnerschaften, ja Freundschaften sind auf diese Weise entstanden. Die Erntehelfer aus Osteuropa kommen gerne wieder, denn mit der harten, aber für osteuropäische Verhältnisse gut bezahlten Saisonarbeit können sie in ihren Heimatländern finanziell einfach besser klar kommen. Und sich vielleicht auch den ein oder anderen kleinen Luxus leisten.